Die Besteuerung von Gütern und Dienstleistungen (Mehrwertsteuer) in Deutschland besteht in zwei Abstufungen: einem Normalsatz von 19% und einem reduzierten Satz von 7%. Der Sinn dieser Abstufung liegt unter anderem darin, daß der Konsum essentiell wichtige Güter wie etwa von Lebensmitteln weniger Einkommensabhängig sein soll.

Die Festlegung darauf, welche Güter und Dienstleistungen nach dem hohen und welche nach dem niedrigen Steuersatz erstanden werden müssen, erscheint zum Teil willkürlich und die Kriterien werden nicht klar kommuniziert. Neben dem bereits bestehenden sozialen Aspekt sollten aber noch weitere Kriterien eine Rolle spielen. Diese Steuer sollte dazu beitragen, die Gesellschaft zu einem besseren und lebenswerteren Ort zu machen. Daher sollten auch ökologische Aspekte eine Rolle spielen.
Auch wenn die folgenden Vorschläge nicht perfekt sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, sollen sie doch aufzeigen, daß eine bessere Mehrwertsteuererhebung ohne großen bürokratischen Mehraufwand möglich ist.
Festgelegt werden sollten die MwSt-Sätze von einer wissenschaftlichen Kommission bestehend aus nach dem Zufallsprinzip ausgewählten 30 Wissenschaftlern verschiedener natur- sozial- und geisteswissenschaftlicher Fachrichtungen, die öffentlich tagt und sich abstimmt (was auch im Fernsehen übertragen wird).

1. Stufe: Keine Steuer für Grundbedürfnisse und Fördernswertes

  • Öko-Lebensmittel (außer Fleisch)
  • ÖPNV / Bahnreisen
  • Ökostrom
  • Müllentsorgung
  • Akkus
  • OpenSource Software oder Support
  • Biogas
  • Fahrräder
  • Naturkosmetik
  • Museen

2. Stufe: Normale Mehrwertsteuer von 10% für mehr oder weniger notwendige Dinge und oder Dinge, deren Überkonsum verhindert werden soll

  • Ökofleisch
  • Bier
  • Grundnahrungsmittel aus Europa oder aus Afrika (nur pflanzlich, keine Gentechnik)
  • Milchprodukte
  • Leitungs- und Abwasser
  • Pfandflaschen aus Glas
  • Internet/Telephonie
  • Erdgas
  • Möbel
  • Recycling Kopierpapier, Klopapier, Küchentücher
  • Kleidung
  • Gastronomie
  • Haushaltselektrik (Staubsauger etc.)
  • Geschirr, Besteck, Küchen etc.
  • Konzerte u.s.w.
  • Gebühren für Zeltplätze
  • Bücher, Zeitschriften, CDs u.s.w.

3. Erhöhte Mehrwertsteuer von 30% für Dinge, deren Konsum gering gehalten werden soll, da sie gesamtgesellschaftlich hohe externe Kosten erzeugen

  • Elektronische Geräte (Computer, MP3-Spieler, Stereoanlagen, Smartphones etc.)
  • Autos
  • Wein, Spirituosen
  • Fleisch, Leder
  • Fisch
  • Plastik-Getränkeflaschen, Aluminiumdosen
  • Proprietäre Software
  • Bioethanol
  • Atom und Kohlestrom (Ab 10% im Strommix des Anbieters)
  • Plastikartikel des Alltags
  • Kosmetik mit bedenklichen Inhaltsstoffen (Phthalate, PEG-Derivate etc. grob orientiert an „Öko-Test“)
  • Nicht-Recycling Papierprodukte
  • Frei verkäufliche Medikamente
  • Flugreisen
  • Kunstdünger, Pestizide
  • Hotelgastronomie
  • Alle Dinge, die PVC und Weichmacher, halogenorganische Verbindungen etc. enthalten

4. Deutlich höhere Steuern und Einzelregelungen für Produkte, deren Konsum ganz deutlich reduziert werden soll

  • Diesel
  • Benzin
  • Atomstrom, Uran
  • Importiertes Bioethanol
  • Tropenholz (auch aus Plantagen)
  • Zigaretten
  • Gentechnisch veränderte Lebensmittel
Vorschläge zur Mehrwertsteuerreform erschienen in:

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